Ich führe eine Privatpraxis, weshalb ich Ihnen als gesetzlich Versicherte/r eine Einzeltherapie nur im Kostenerstattungsverfahren anbieten kann. Sprechen Sie hierzu im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, sollten Sie weitere Information dazu benötigen, sprechen Sie mich einfach an.
Nähere Informationen zu den einzelnen Abrechnungsformen finden Sie nachstehend.
Gesetzlich Krankenversicherte (allgemeine Informationen)
Wenn sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung (Einzel- und Gruppentherapie) als Pflichtleistung innerhalb des Leitungskatalogs. Eine Voraussetzung hierfür ist die Notwendigkeit (auch Indikation genannt) einer Psychotherapie, die durch Ärzte und Psychotherapeuten festgestellt werden muss. Es besteht zwar freie Therapeutenwahl, aber es werden nur solche Therapieformen (sog. Richtlinienverfahren) von den Kostenträgern übernommen, bei denen unter bestimmten Kriterien wissenschaftlich eine Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Informationen zum genauen Ablauf finden Sie unter Wissenswertes. Sie können den Psychotherapeuten direkt aufsuchen.
Privatpatienten/Beihilfe
Sollten Sie privat und/oder Beihilfe-berechtigt sein, so übernimmt die private Krankenkasse oftmals die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dies ist allerdings keine Pflichtleistung, sondern sie muss im Leistungskatalog Ihres Tarifs mitversichert sein. Die Modelle einer Kostenübernahme variieren stark. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, den Vertrag genau zu prüfen oder bereits im Vorfeld telefonisch abzuklären, ob und in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird.
Der Zuschuss für Beihilfeberechtigte (meist Beamte) erfolgt gemäß der Kontingentierung des Leistungsträgers und ist im Rahmen von Beihilfevorschriften ausführlich geregelt. Meist passt sich die Höhe der Kostenübernahme problemlos an die Genehmigungen der privaten Versicherungen an. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Die Gründe, eine Psychotherapie selbst zu zahlen, sind vielfältig. Ein Vorteil liegt darin, dass potenziellen Kostenträgern keine psychische Diagnose mitgeteilt werden muss. Bevor Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, klären wir gemeinsam in unserem ersten Gespräch, ob wirklich keine andere Möglichkeit zur Abrechnung besteht oder gewünscht ist.
Als Selbstzahler schließen Sie einen Behandlungsvertrag ab, der die Rahmenbedingungen Ihrer ambulanten Psychotherapie und die Abrechnungsmodalitäten festlegt. Der Therapieumfang für Selbstzahler erfolgt nach individueller Absprache.
Psychologische Beratung für überschaubare Krisen und Lebensprobleme (keine psychische Diagnose nach ICD), Paartherapie und Coaching müssen in jedem Fall selbst gezahlt werden, weil diese Leistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden.